Verfahrenspflegschaft in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren - die Aufgaben des Verfahrenspflegers

Referent: Reinhold Spanl
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
BTG 20/6
Zielgruppe:
Gesetzliche Betreuer*innen, Vereinsbetreuer*innen, Fachkräfte aus Betreuungsbehörden

Zielsetzung:
- Die Teilnehmer*innen lernen Aufgaben, Rechte und Pflichten des Verfahrenspflegers im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren kennen.
- Die Teilnehmer*innen verstehen den Sinn und die Voraussetzungen einer Verfahrenspflegschaft.
- Die Teilnehmer*innen kennen die Regelungen zur Vergütung und Aufwendungsersatz des Verfahrenspflegers.

Seminarnutzen:
Für Teilnehmer*innen, die sich für die Tätigkeit als Verfahrenspfleger im Betreuungs- und Unterbringungsverfahren interessieren, gibt dieses Seminar einen systematischen und praxisbezogenen Überblick. Insbesondere werden Aufgaben und Grenzen des Verfahrenspflegers aufgezeigt.

Inhaltliche Seminarbeschreibung:
Das Seminar erläutert die Bedeutung der Verfahrenspflegschaft zur Wahrnehmung der Interessen des Betroffenen in Verfahren vor dem Betreuungsgericht. Neben einer systematischen Einführung in die rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Verfahrens wird anhand von Beispielen das Tätigkeits- und Aufgabenfeld des Verfahrenspflegers ermittelt. Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche werden dargestellt.

Arbeitsschwerpunkte:
• Gesetzliche Notwendigkeit und Voraussetzungen einer Bestellung
• Stellung des Verfahrenspflegers in Betreuungs- und Unterbringungsverfahren
• Aufgaben im gerichtlichen Genehmigungsverfahren
• Verhältnis zwischen Betroffenen und Verfahrenspfleger
• Abgrenzung zum Gegenbetreuer und Ergänzungsbetreuer
• Eignung und Auswahl des Verfahrenspflegers
• Bestellung und Beendigung der Pflegschaft
• Besondere Stellung im sog. „Werdenfelser Weg“
• Vergütung und Auslagenersatz; Kosten der Verfahrenspflegschaft

Didaktik/Methodik:
Erläuterung als Vortrag mit Beispielen und Einbeziehung der Teilnehmer. Fragen und Fälle der Teilnehmer sind erwünscht und werden behandelt.

Von den Teilnehmer*innen mitzubringen:
BGB, FamFG, VBVG
Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
145,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 125,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V. und Mimikri e.V.

Berufseinsteigergebühr: 120,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr. Diese ist nicht kombinierbar mit dem Vielbucher-Rabatt.

Vielbucher-Rabatt – regulär: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Bei Buchung mehrerer Seminare (pro Teilnehmer*in oder Organisation) in einem Kalenderjahr, erhalten Sie ab dem zweiten Seminar einen Rabatt von jeweils 10,00 €.

06.03.2020 09:00 - 16:30

Reinhold (inaktiv) Spanl

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