Online | Gesundheitssorge als Betreueraufgabe (zwei halbe Tage)

Referent: Horst Deinert
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
BTG 20/43
Zielgruppe:
Gesetzliche Betreuer*innen, Fachkräfte aus Betreuungsbehörden, Fachkräfte aus anderen sozialen Diensten
Das Seminar ist auch für soziale Dienste in Krankenhäusern und Heimen von Interesse.

Lernziele:
- Die Teilnehmer*innen kennen ihre Pflichten und Kompetenzen im Rahmen dieses Aufgabenkreises, erlangen mehr Rechtssicherheit im Umgang mit medizinischen Dienstleistern und Betreuungsrichtern.

Seminarnutzen:
- Rechtssicherheit im Aufgabenkreis Gesundheitssorge
- Abgrenzung zu ähnlich formulierten Aufgabenkreisen sowie anderen Aufgabenkreisen
- Abgrenzung zu den Aufgaben von anderen sozialen Diensten im Gesundheitsbereich
- Einschätzung der Einwilligungs(un)fähigkeit und daraus für den Betreuer zu ziehenden Schlussfolgerungen

Inhaltliche Beschreibung:
Heilbehandlung oder Gesundheitssorge sind häufig angeordnete Aufgabenkreise bei rechtlichen Betreuungen. Inhalt dieses Seminars ist die Abgrenzung zu anderen Aufgabenkreisen, z. B. der Aufenthaltsbestimmung und Vermögenssorge sowie die Betreuertätigkeit innerhalb des Aufgabenkreises

A) Rechtliche Vertretung bei med. Maßnahmen auf dem Gebiet des Zivilrechtes – Behandlungsverträge, Krankenbehandlungskosten, Auskunftsansprüche, Einsicht in Patientenakten, Kunstfehler, Schadensersatzansprüche

B) Rechtliche Vertretung bei med. Maßnahmen auf dem Gebiet des Strafrechtes: Einwilligung in Behandlungen, Einwilligungsfähigkeit. Patientenaufklärung; Gesprächsführungstipps, Einschätzung der Einwilligungsfähigkeit, Schweigepflicht des Arztes; Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen; Patientenverfügung

C) Betreuungssgerichtliche Genehmigung im Bereich der Heilbehandlung; Beispiele; Abgrenzungsfragen; Rechtsprechung des BGH, statt. Zwangsmaßnahmen

D) Sozialrechtliche Fragen im Aufgabenkreis Heilbehandlung: Krankenversicherungsschutz; Krankenhilfe im Sozialhilferecht; Eigenanteile

Beispiele aus der eigenen Arbeitspraxis können eingebracht werden.

Didaktik/Methodik:
Vortrag mit Diskussion, ergänzt durch Seminarunterlagen (zum ergänzenden Selbststudium)

Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: https://www.fbbweb.de/datenschutz.htm
online
145,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 125,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V. und Mimikri e.V.

Berufseinsteigergebühr: 120,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr. Diese ist nicht kombinierbar mit dem Vielbucherrabatt.

Vielbucher-Rabatt: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Bei Buchung mehrerer Seminare (pro Teilnehmer*in oder Organisation) in einem Kalenderjahr erhalten Sie ab dem 2. Seminar einen Rabatt von EUR 10,00. Der Vielbucher Rabatt kann nicht mit der ermäßigten Gebühr kombiniert werden.

08.10.2020 09:00 - 12:30

09.10.2020 09:00 - 12:30

Horst Deinert

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