Teilhabe- und Pflegestärkungsgesetz

Referent: Prof.Dr. Andreas Scheulen
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
BTG 24/18
Durch das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) soll die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen im Sinne von mehr Teilhabe und mehr Selbstbestimmung verbessert werden. Betroffene sollen mehr Wahlmöglichkeiten haben, wie und wo sie leben, mehr finanzielle Spielräume und mehr Mitbestimmung. Mit dem Pflegestärkungsgesetz wächst die Zahl der Versicherten, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, da die Unterstützung deutlich früher ansetzt.
In dem Seminar wird den Teilnehmenden ein Überblick verschafft und auf die Neuerung und Besonderheiten der Regelungen eingegangen.
Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
140,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 125,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten Mitarbeitende von Betreuungsbehörden, Mitglieder von BdB e.V., B-UMF e.V., Mimikri e.V.

Berufseinsteigergebühr: 115,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr. Diese ist nicht kombinierbar mit dem Vielbucher-Rabatt.

Vielbucher-Rabatt – regulär: 130,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Bei Buchung mehrerer Seminare (pro Teilnehmer*in oder Organisation) in einem Kalenderjahr, erhalten Sie ab dem zweiten Seminar einen Rabatt von jeweils 10,00 €.

Vielbucher-Rabatt bei Ermäßigung: 115,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Für Teilnehmer, die eine ermäßigte Teilnehmergebühr bezahlen wird der Vielbucher-Rabatt zusätzlich gewährt. Bei Buchung mehrerer Seminare (pro Teilnehmer*in oder Organisation) in einem Kalenderjahr, erhalten Sie ab dem zweiten Seminar zusätzlich zur Ermäßigung einen Rabatt von jeweils 10,00 €.

26.10.2018 09:00 - 16:30

Prof. Dr. Andreas Scheulen

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