Aufenthaltssicherung ohne oder nach gescheitertem Asylverfahren - Ausbildungsduldung und Bleiberechtsregelungen (2-Tages-Seminar)

Referent*in: Dominik Bender und Maria Bethke
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
BTG 33/18
Viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge setzen ihre ganze Hoffnung in das Asylverfahren. Nur so, meinen sie, könne es gelingen, dauerhaft in Deutschland zu bleiben. Umso größer ist die Verunsicherung, wenn das BAMF den Asylantrag ablehnt und am Ende ggf. auch das Verwaltungsgericht die Klage gegen die Ablehnung abweist. In anderen Fällen, insbesondere bei sogenannten „sicheren Herkunftsländern“, verzichten Vormünder oft von Anfang an auf die Asylantragstellung. Die Aufenthaltssicherung ohne oder nach gescheitertem Asylverfahren (v.a. Ausbildungsduldung und Bleiberechtsregelungen) gewinnen vor diesem Hintergrund in der Arbeit mit unbegleiteten Minderjährigen und jungen Volljährigen an Bedeutung.

Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über die Systematik des deutschen Aufenthaltsrechts: Aus welchen Gründen werden Aufenthaltserlaubnisse erteilt, aus welchen Gründen wird eine Abschiebung lediglich vorübergehend ausgesetzt, also eine Duldung erteilt?

Im zweiten Teil werden das Asylverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten nach der Ablehnung des Asylantrags durch das BAMF vorgestellt: Innerhalb welcher Fristen können Vormünder bzw. junge Volljährige Klage erheben, wann ist ein Eilantrag nötig, wie läuft ein Gerichtsverfahren ab und wie kann juristische Vertretung ermöglicht werden? Im zweiten Teil wird ebenfalls bereits thematisiert, auf welche Aspekte schon während des laufenden Asylverfahrens geachtet werden sollte, damit im Falle eines endgültigen Scheiterns des Asylverfahrens eine Aufenthaltssicherung doch noch "durch gelungene Integration" erreicht werden kann.

Der dritte Teil widmet sich dann genau dieser Fallgruppe: Der Aufenthaltssicherung in den Fällen, in denen kein Asylantrag gestellt wurde oder eine Ablehnung rechtskräftig geworden ist, und geht der Frage nach, welche Möglichkeiten insbesondere gut integrierte junge Menschen haben, ihren Aufenthalt zu verfestigen (Ausbildungsduldung, Bleiberechtsregelung, Härtefälle). Dabei wird auch thematisiert, wie eine Ausbildungserlaubnis bzw. -duldung erreicht werden kann und welche Rechtsschutzmöglichkeiten und rechtlichen Argumentationen es gibt, wenn die Ausländerbehörde die Ausbildungserlaubnis und/oder -Duldung verweigert.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Möglichkeit, den Referenten im Vorfeld konkrete Fallbeschreibungen in anonymisierter Form zuzuschicken.

Im vierten und letzten Teil der Fortbildung ist geplant, hierunter ausgewählte Fälle zu diskutieren. Ziel ist es, Strategien der Aufenthaltssicherung zu prüfen und ggf. eine Argumentationsstruktur für die jeweiligen Anträge zu entwerfen.
Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
260,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 230,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und kommunalen Dienststellen, Mitglieder von BdB e.V., BGT e.V. B-UMF e.V., Mimikri e.V.

Berufseinsteigergebühr: 220,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr. Diese ist nicht kombinierbar mit dem Vielbucherrabatt.

Vielbucher-Rabatt - regulär: 250,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Bei Buchung von mindestens 2 Seminaren (pro Teilnehmer/-in, Verein oder Behörde) in einem Kalenderjahr erhalten Sie einen Rabatt von EUR 10,00, pro zusätzlichem Seminar.

Vielbucher-Rabatt bei Ermäßigung: 220,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Für Teilnehmer, die eine ermäßigte Teilnehmergebühr bezahlen wird der Vielbucher-Rabatt zusätzlich gewährt, bei Buchung von mindestens 2 Seminaren (pro Teilnehmer/-in, Verein oder Behörde) in einem Kalenderjahr.

21.06.2018 09:00 - 16:30

22.06.2018 09:00 - 16:30

Maria Bethke

Dominik Bender

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