Datenschutz in der Betreuungsarbeit (Für Berufsbetreuer*innen und Betreuungsvereine)

Referent: Kay Lütgens
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
BTG 19/21
Durch das Wirksamwerden der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist das Thema Datenschutz in der Betreuungsarbeit verstärkt in das Bewusstsein gelangt.

Leider sind die Regelungen an vielen Stellen sehr allgemein gehalten und deshalb bleibt es häufig unklar, welche Konsequenzen sich daraus im Einzelfall ergeben. Naturgemäß gibt es auch noch keine klärende Rechtsprechung, die als Richtschnur genommen werden könnte. Zudem bestehen im Verhältnis zwischen Betreuern und ihren Klienten etliche Besonderheiten, es handelt sich nicht um eine übliche Geschäftsbeziehung zwischen einer Firma und ihren Kunden. Auf diese Besonderheiten der Betreuungsarbeit wird weder in der DSGVO noch in im BDSG explizit eingegangen.

In dieser Fortbildung wird in einem ersten Teil auf die ohnehin bereits bestehenden Vorgaben zum Datenschutz sowie zur Weitergabe von Daten aus dem Betreuungsrecht, dem Strafrecht, der Abgabenordnung, aus dem SGB (sozialrechtliche Mitwirkungspflichten) sowie aus weiteren gesetzlichen Regelungen eingegangen - schließlich gelten diese Vorschriften auch weiterhin und sind nicht durch die DSGVO gegenstandslos geworden.

In einem zweiten Teil werden zunächst die wesentlichsten Grundsätze der der DSGVO erläutert. Im Anschluss werden dann die bis dahin als sicher geltenden, sich aus der DSGVO ergebenden Konsequenzen für die Betreuungsarbeit besprochen (grundsätzlich keine Einwilligung in die Datenverarbeitung durch Klienten erforderlich, in welchen Fällen muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wie kann ein Verfahrensverzeichnis aussehen usw., Grundsatz der Datensparsamkeit, Verpflichtung zur Rechtfertigung des Umgangs mit Daten, Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Informationen usw.).

Schließlich werden die bis dahin noch offenen Probleme angesprochen und Lösungsmöglichkeiten entworfen (Wie lange dürfen bzw. müssen Unterlagen nach Ende einer Betreuung aufbewahrt werden? Welche Anforderungen sind dabei an die Datensicherheit zu stellen? Wie verhält es sich mit sogenannten Fremddaten, also z.B. Einkommensnachweisen von Angehörigen der Klienten? Was darf ein Verhinderungsbetreuer wissen? Welche Kommunikationswege dürfen noch genutzt werden? usw.) Dabei wird auch - soweit bis dahin bereits möglich - auf das Spannungsfeld zwischen einerseits den hohen Anforderungen an die Datensicherheit und andererseits dem durch die Vergütungssituation verursachten Druck zu einer effizienten und zeit- und kostensparenden Arbeitsweise eingegangen werden.
Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
145,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 125,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V. und Mimikri e.V.

Berufseinsteigergebühr: 120,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr. Diese ist nicht kombinierbar mit dem Vielbucherrabatt.

Vielbucher-Rabatt: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Bei Buchung mehrerer Seminare (pro Teilnehmer*in oder Organisation) in einem Kalenderjahr erhalten Sie ab dem 2. Seminar einen Rabatt von EUR 10,00. Der Vielbucher Rabatt kann nicht mit der ermäßigten Gebühr kombiniert werden.

20.05.2019 09:00 - 16:30

Kay Lütgens

Anmelden