Rechtsfragen der Beratung und Information zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen

Referent: Guy Walther
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
BTG 19/25
Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sollen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten und informieren. Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde soll Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich beglaubigen.
Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen vorgestellt. Dabei werden vor allem die typischen Beratungsfragen zur Wirksamkeit und dem Widerruf von Vorsorgevollmachten erörtert. Weiterhin werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen und es besteht die Möglichkeit zum Austausch aktueller Praxisfragen.

Arbeitsschwerpunkte:
- Vollmachten und der Grundsatz der Nachrangigkeit der Betreuung
- Rechtsgrundlagen der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
- Musterformulare
- Allgemeine Grundlagen und Vorgehen bei der Beglaubigungstätigkeit durch die Urkundsperson
- Zur Grundbuchtauglichkeit der Beglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde
- Vollmachten und RDG
- Rechtsgrundlagen zu Vollmachten und zum Auftragsverhältnis
- Typische Beratungsfragen: Wirksamkeit und Widerruf der Vollmacht, Haftung des Bevollmächtigten, Aufwendungsersatz und Vergütung für Bevollmächtigte, Formerfordernisse für Vollmachten
- Regelungen des Auftragsverhältnisses
- Haftungsfragen der Beratung
- Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung
- ggf. Exkurs: Rechtsfragen zur Patientenverfügung
Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
145,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 125,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V. und Mimikri e.V.

Berufseinsteigergebühr: 120,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr. Diese ist nicht kombinierbar mit dem Vielbucherrabatt.

Vielbucher-Rabatt: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Bei Buchung mehrerer Seminare (pro Teilnehmer*in oder Organisation) in einem Kalenderjahr erhalten Sie ab dem 2. Seminar einen Rabatt von EUR 10,00. Der Vielbucher Rabatt kann nicht mit der ermäßigten Gebühr kombiniert werden.

06.06.2019 09:00 - 16:30

Guy Walther

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