Zusammenarbeit mit dem Gericht und anderen beteiligten Dritten

Referent: Reinhold Spanl
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
BTG 19/14
Zielgruppe: Mitarbeiter*innen von Betreuungsbehörden, Mitarbeiter*innen aus Betreuungsvereinen, Berufsbetreuer*innen

Betreuer*innen werden vom Betreuungsgericht bestellt, haben Pflichten gegenüber dem Gericht zu erfüllen, benötigen Genehmigungen und möchten zeitgerecht ihre Vergütung erhalten. Insbesondere bei der Vermögens- und Kontenverwaltung kommt es häufig zu Unstimmigkeiten, jedoch ist der Personenbereich nicht minder problematisch. Daneben müssen sich Betreuer*innen mit dem Betreuten, der Betreuungsbehörde, mit Ärzten und Heimen, aber auch mit Angehörigen auseinandersetzen Das Seminar möchte Betreuer*innen Möglichkeiten und Strategien aufzeigen, wie Konflikte vermieden und gelöst werden können.

Arbeitsschwerpunkte:
- Wem gegenüber sind Betreuer*innen verpflichtet
- Erkennen und Erfüllung von Pflichten und Ansprüchen gegenüber dem Betreuungsgericht
- Umgang mit Wünschen des Betreuten und dessen Angehörigen
- Verhältnis der Betreuer*innen zur Betreuungsbehörde
- Probleme beim Vorhandensein mehrerer Betreuer*innen
- Zusammenarbeit mit Kliniken, Ärzten, Sozialdiensten und die Pflichten der Betreuer*innen
- Einbeziehung der Betreuer*innen in die Behandlungsplanung, Medikamentenverabreichung, sowie die Einbindung in die Entlassung - Entlassungsbrief
- Wie und wo können Betreuer*innen Hilfe und Beratung erlangen?
- Beschwerdemöglichkeiten abwägen und richtig anwenden
- Haftungsfallen erkennen und umgehen

Mitzubringende Gesetzestexte: BGB, FamFG
Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
145,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 125,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V. und Mimikri e.V.

Berufseinsteigergebühr: 120,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr. Diese ist nicht kombinierbar mit dem Vielbucherrabatt.

Vielbucher-Rabatt: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Bei Buchung mehrerer Seminare (pro Teilnehmer*in oder Organisation) in einem Kalenderjahr erhalten Sie ab dem 2. Seminar einen Rabatt von EUR 10,00. Der Vielbucher Rabatt kann nicht mit der ermäßigten Gebühr kombiniert werden.

22.03.2019 09:00 - 16:30

Reinhold (inaktiv) Spanl

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