Betreuung und familienrechtliche Fragen – Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt
Referentin: Cornelia Katzy- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
BTG 19/19
Gesetzliche Betreuer*innen können im Laufe ihrer Tätigkeit mehrfach mit dem Familienrecht konfrontiert werden. So kann es sein, dass Betreuer*innen für den Betreuten ein Scheidungsverfahren auf Antragsteller- oder Antragsgegnerseite führen muss. Aber auch im Bereich des Unterhaltsrechtes sind Grundzüge des Kindes-, Eltern- und nachehelichen Unterhaltes, z.B. wegen Alter und Erkrankung, erforderlich. Daneben stellen sich für die Betreuer*innen bei Betreuten mit Kindern Fragen des Sorge- und Umgangsrechtes.
Um die übertragenen familienrechtlichen Aufgaben fachgerecht erledigen zu können, sind wesentliche Kenntnisse des Familienrechts, v.a. bei der Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht unerlässlich.
Arbeitsschwerpunkte:
Scheidung
- Grundzüge des Scheidungsrechts
- Antragsteller steht unter Betreuung
- Antragsgegner steht unter Betreuung
Unterhalt
- Grundzüge des Unterhaltsrechts
- Elternunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit und Gebrechen, § 1572 BGB
- Kindesunterhalt
Sorge- und Umgangsrecht
- Grundzüge des Sorge- und Umgangsrechts
- Sorgerecht trotz Betreuung
- Umgang trotz Betreuung
Um die übertragenen familienrechtlichen Aufgaben fachgerecht erledigen zu können, sind wesentliche Kenntnisse des Familienrechts, v.a. bei der Scheidung, Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht unerlässlich.
Arbeitsschwerpunkte:
Scheidung
- Grundzüge des Scheidungsrechts
- Antragsteller steht unter Betreuung
- Antragsgegner steht unter Betreuung
Unterhalt
- Grundzüge des Unterhaltsrechts
- Elternunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt wg. Krankheit und Gebrechen, § 1572 BGB
- Kindesunterhalt
Sorge- und Umgangsrecht
- Grundzüge des Sorge- und Umgangsrechts
- Sorgerecht trotz Betreuung
- Umgang trotz Betreuung
Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
145,00
EUR
inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Gebühr: 125,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V. und Mimikri e.V.
Berufseinsteigergebühr: 120,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr. Diese ist nicht kombinierbar mit dem Vielbucherrabatt.
Vielbucher-Rabatt: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Bei Buchung mehrerer Seminare (pro Teilnehmer*in oder Organisation) in einem Kalenderjahr erhalten Sie ab dem 2. Seminar einen Rabatt von EUR 10,00. Der Vielbucher Rabatt kann nicht mit der ermäßigten Gebühr kombiniert werden.
Ermäßigte Gebühr: 125,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V. und Mimikri e.V.
Berufseinsteigergebühr: 120,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr. Diese ist nicht kombinierbar mit dem Vielbucherrabatt.
Vielbucher-Rabatt: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Bei Buchung mehrerer Seminare (pro Teilnehmer*in oder Organisation) in einem Kalenderjahr erhalten Sie ab dem 2. Seminar einen Rabatt von EUR 10,00. Der Vielbucher Rabatt kann nicht mit der ermäßigten Gebühr kombiniert werden.
16.05.2019 09:00 - 16:30
Cornelia Katzy