online | Reform des Betreuungsrechts – neue Anforderungen für örtliche Betreuungsbehörden mit dem BtOG (8 UE)
Referent: Guy Walther- 1 Seminar
- 2 Teilnehmerdaten
- 3 Übersicht
22/0225
Hinweis zur Veranstaltung: Dieses Seminar wurde ursprünglich als hybride Veranstaltung geplant (Präsenz- und Onlineteilnahme möglich). Wir hatten uns jedoch Anfang Januar entschlossen alle Seminare bis Ende April rein online anzubieten. Dieses Seminar findet daher auch rein online statt. Der Online-Zugang erfolgt über Zoom.
Zielgruppe: Fachkräfte aus Betreuungsbehörden
Beschreibung:
Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert werden. Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst, das sämtliche öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern – einschließlich bereichsspezifischer Datenschutzregelungen – enthält. Auf die örtlichen Betreuungsbehörden kommen mit dem BtOG eine Vielzahl neuer Aufgaben zu.
Daneben gibt es strukturellen und inhaltliche Neureglungen des materialen Rechts im BGB sowie des Verfahrensrechts im FamFG, die kursiv vorgestellt werden.
Schwerpunkte:
- Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
- Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
- Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21- 22 BtOG)
- Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer (§§ 23 – 30 BtOG)
- Neue Datenschutzregelungen mit dem BtOG
- Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
- Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch Betreuungsbehörde bei Gefährdung des Betreuten (§ 31 BtOG)
- Austausch über Praxisfragen zum geplanten neuen Recht
Referent:
Guy Walther, Fachbuchautor, Frankfurt am Main
Zielgruppe: Fachkräfte aus Betreuungsbehörden
Beschreibung:
Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird das Betreuungsrecht grundlegend reformiert und neu strukturiert werden. Das Betreuungsbehördengesetz wird durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) abgelöst, das sämtliche öffentlich-rechtlich geprägten Vorschriften zu den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen und den ehrenamtlichen und beruflichen Betreuern – einschließlich bereichsspezifischer Datenschutzregelungen – enthält. Auf die örtlichen Betreuungsbehörden kommen mit dem BtOG eine Vielzahl neuer Aufgaben zu.
Daneben gibt es strukturellen und inhaltliche Neureglungen des materialen Rechts im BGB sowie des Verfahrensrechts im FamFG, die kursiv vorgestellt werden.
Schwerpunkte:
- Aufgaben der Betreuungsbehörden nach dem BtOG (§§ 5 – 13 BtOG)
- Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine (§§ 14 – 18 BtOG)
- Neuregelungen für ehrenamtliche Betreuer, Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung (§§ 21- 22 BtOG)
- Registrierungs- und Anerkennungsverfahren für berufliche Betreuer (§§ 23 – 30 BtOG)
- Neue Datenschutzregelungen mit dem BtOG
- Exkurs: neue Strukturierung des materiellen Betreuungsrechts im BGB; wichtige inhaltliche Neuregelungen im materiellen Recht; Änderungen im FamFG
- Beratung von Berufsgeheimnisträgern durch Betreuungsbehörde bei Gefährdung des Betreuten (§ 31 BtOG)
- Austausch über Praxisfragen zum geplanten neuen Recht
Referent:
Guy Walther, Fachbuchautor, Frankfurt am Main
ONLINE
155,00
EUR
inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Gebühr: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.
Berufseinsteigergebühr: 130,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger erhalten auf alle im Einstiegsjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr.
Ermäßigte Gebühr: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.
Berufseinsteigergebühr: 130,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger erhalten auf alle im Einstiegsjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr.
25.02.2022 09:00 - 16:30
Guy Walther