hybrid | Die Urkundsperson in der Betreuungsbehörde – öffentliche Beglaubigung von Vollmachten und Beratungsumfang (ganztägig)

Referent: Reinhold Spanl
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
21/1028
Hinweis zur Veranstaltung: Dieses Seminar wird in der hybriden Form angeboten, d.h. Sie können sowohl an der Präsenzveranstaltung in Nürnberg (soweit zu diesem Zeitpunkt erlaubt) teilnehmen, als auch online. Bitte vermerken Sie im Anmerkungsfeld zur Anmeldung "Online" oder "Präsenz". Der Seminarzugang online erfolgt über Zoom.

Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter*innen von Betreuungsbehörden, die mit der Beratung zu und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten befasst sind oder in diesem Bereich künftig eingesetzt werden sollen.

Zielsetzung:
- Die Teilnehmer*innen lernen das erforderliche Fachwissen um als Urkundsperson in der Betreuungsbehörde tätig sein zu können. Die relevanten Vorschriften des BGB und des BeurkG werden erarbeitet.
- Die Teilnehmer*innen wissen, in welchem Umfang Fachkräfte der Betreuungsbehörde informieren und beraten müssen.

Seminarnutzen:
Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen. Für diese Aufgabe benötigt sie ein fundiertes Fachwissen, insbesondere des BeurkG. Die für diese Aufgabe erforderlichen Rahmenbedingungen und Kenntnisse werden in diesem Seminar vermittelt.

Inhaltliche Seminarbeschreibung:
Die Betreuungsbehörde hat nach § 4 Abs. 1 BtBG die Aufgabe, über Vorsorgevollmachten zu beraten, sowie nach § 6 Abs. 1 BtBG die Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen zu fördern.

Als weitere wichtige Aufgabe ist die Urkundsperson der Betreuungsbehörde befugt, Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen, § 6 Abs. 2 BtBG. Zu diesem Zweck hat die Betreuungsbehörde geeignete Mitarbeiter zu ermächtigen. Die Urkundspersonen benötigen für diese Aufgabe ein fundiertes Fachwissen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Kenntnisse werden im Seminar vermittelt. Neben einem Referat zu den wichtigsten Grundlagen können praktische Fälle der Teilnehmer besprochen und Lösungen erarbeitet werden.

Didaktik/Methodik:
Die wichtigsten Grundlagen werden durch Vortrag mit Beispielen erörtert. Die Teilnehmer werden umfassend einbezogen, ihre Fragen und Fälle werden behandelt.

Von den Teilnehmer*innen mitzubringen:
An Gesetzestexten sollten das BGB, BeurkG und BtBG zum Seminar mitgebracht werden.

Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: https://www.fbbweb.de/datenschutz.htm
Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg | ONLINE
155,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

Berufseinsteigergebühr: 130,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Kalenderjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr.

28.10.2021 09:00 - 16:30

Reinhold (inaktiv) Spanl

Anmelden