online | Die Reform des Betreuungsrechtes ab 2023 - Auswirkungen auf die Betreuertätigkeit (zwei Vormittage)

Referent: Horst Deinert
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
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Hinweis zur Veranstaltung: Dieses Seminar wird in der hybriden Form angeboten, d.h. Sie können sowohl an der Präsenzveranstaltung in Nürnberg (soweit zu diesem Zeitpunkt erlaubt) teilnehmen, als auch online. Bitte vermerken Sie im Anmerkungsfeld zur Anmeldung "Online" oder "Präsenz".

Wichtig - Alternativplanung bei Verschärfung der Pandemielage im Herbst: Sollte eine Präsenzteilnahme im Herbst nicht möglich sein, wird dieses Seminar am 14. und 15.10.21 an zwei hintereinander liegenden Vormittagen rein online stattfinden. In diesem Fall würde das am 15.10.2021 geplante hybrid Seminar zum Steuerrecht mit Horst Deinert verschoben werden. Wir hoffen aber auf eine stabile und gute Entwicklung für den Herbst.

Beschreibung vorläufig (Anpassungen an aktuelle Entwicklungen vorbehalten):

Zielgruppe:
berufliche Betreuer*innen, bei Interesse auch Fachkräfte aus Betreuungsbehörden.

Beschreibung:
Das Betreuungsrecht sowie das Vormundschaftsrecht werden erneut geändert. Der Bundestag hat am 5.3.2021 das Gesetz verabschiedet. Am 26. März 2021 hat der Bundesrat das parlamentarische Verfahren durch seine Zustimmung abgeschlossen. Ein Inkrafttreten der Neuregelungen ist für den 1.1.2023 beschlossen.

Die genaue Ausgestaltung der zukünftig erforderlichen Registrierung für berufliche Betreuer*innen, insbesondere des dann erforderlichen Sachkundenachweises, durch eine Verordnung zu § 23 BtOG, steht derzeit noch aus.

In diesem Seminar werden die wesentlichen Änderungen der Betreuungsrechtsreform vermittelt, die für Berufsbetreuer*innen relevant sind. Der aktuelle Sachstand der Regelung des zukünftige Registrierungsverfahren wird besprochen. Es kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, ob diese Regelungen zum Seminarzeitpunkt bereits feststehen.


Schwerpunkte:
- Neustrukturierung und Modernisierung des Vormundschafts- und das Betreuungsrechts
- Stärkung der Selbstbestimmung und Autonomie unterstützungsbedürftiger Menschen im Sinne von Artikel 12 UN-Behindertenrechtskonvention
- Vorrang der unterstützten Entscheidungsfindung vor dem stellvertretenden Handeln
- Vorrang der Wünsche des Betreuten als zentraler Maßstab des Betreuungsrechts
- Bessere Information und Einbindung der betroffenen Person in sämtlichen Stadien des Betreuungsverfahrens
- Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer mit persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen
- Maßnahmen zur Umsetzung des Erforderlichkeitsgrundsatzes im Vorfeld der Betreuung, insbesondere an der Schnittstelle zum Sozialrecht
- Modernisierung der Vermögensverwaltung durch Betreuer und Vormünder; künftig grundsätzlich bargeldlos
- Verbindliche Vergütungseinstufung (8 Abs. 3 VBVG)
- Vergütungsantrag als Dauerantrag bei geeigneten Fällen möglich
- Anbindung ehrenamtlicher Betreuer an anerkannte Betreuungsvereine im Wege einer Vereinbarung
- Ehegattenvertretungsrecht in Angelegenheiten der Gesundheitssorge für die Dauer von 6 Monaten
- u.a.

Didaktik/Methodik:
Vortrag mit Diskussion, ergänzt durch Seminarunterlagen (zum ergänzenden Selbststudium)

Seminarzugang online per Zoom
Referent: Horst Deinert
Dipl.-Verwaltungswirt/-Sozialarbeiter
Fachbuchautor

Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: https://www.fbbweb.de/datenschutz.htm
online
155,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

Berufseinsteigergebühr: 130,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger erhalten auf alle im Einstiegsjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr.

14.10.2021 09:00 - 12:30

15.10.2021 09:00 - 12:30

Horst Deinert

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