online| Das neue Betreuungsrecht - insbesondere Fragen zur Haftung und Beweislastumkehr (8 UE)

Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
22/0429
Vorläufige Beschreibung:

In diesem Seminar werden einerseits wichtige Änderungen im Betreuungsrecht im Rahmen der Betreuungsrechtsreform ab 01.01.2023 besprochen. Das Registrierungsverfahren wird in diesem Seminar keine wesentliche Rolle spielen. Vielmehr wird ein Schwerpunkt auf der inhaltlichen Neuausrichtung und der damit zusammenhängenden praktischen Fragen der Umsetzung und auch der besonderen Haftungsfragen liegen.

- Grundgedanken und Neuausrichtung des Betreuungsrechts
- Neustrukturierung und -ordnung der Paragraphen zum Vormundschafts- und Betreuungsrecht
- Unterstützte Entscheidungsfindung vor Stellvertretung
- Der Begriff "Wohl" entfällt, vielmehr ist zu prüfen, ob eine erhebliche Gefährdung bei Einwilligungsunfähigkeit vorliegt
- Rechtliche Tragweite und Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dieser Neuausrichtung
- Haftung und Beweislastumkehr

Ein besonderer Augenmerk wird in diesem Seminar auf Fragen der Haftung und Beweislastumkehr liegen, im dann geltenden §1826 BGB.

Während bislang Betreuer*innen im Schadensfall eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden musste, müssen nun Betreuer*innen nachweisen, dass Sie eine Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Aus Perspektive der grundsätzlich schutzbedürftigen Betreuten ist dies eine gute Regelung. Es war für sie in der Vergangenheit u.U. schwierig, Betreuer*innen im Schadensfall eine Pflichtverletzung nachzuweisen.

Aus Perspektive von Betreuer*innen bedeutet dies, dass in dem Spannungsfeld von Wunscherfüllung und Gefahrenabwehr bei unklarer Einwilligungsfähigkeit große Sorgfalt bei der Dokumentation der eigenen Handlungsweise und der zu Grunde liegenden Entscheidungsgründe geboten ist. Ob die eigene Dokumentation z.B. eines unter vier Augen geführten Gespräches mit Betreuten als entlastender Nachweis vor Gericht ausreicht, wenn von der anderen Seite das Gegenteil behauptet wird, dürfte zumindest fraglich sein?

Wie können sich Betreuer*innen also in schwierigen Entscheidungssituationen verhalten, in denen Wünsche der Betreuten, deren in Frage stehende Einwilligungsfähigkeit und die Gefährdung abzuwägen und zu beurteilen sind? Um diese und andere (Haftungs)Fragen geht es in diesem Seminar.

Das Seminar findet online per Zoom statt.


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155,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

Berufseinsteigergebühr: 130,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Einstiegsjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr.

29.04.2022 09:00 - 16:30

Prof. Dr. Andreas Scheulen

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