hybrid| Tätigkeit als Stammbehörde, Registrierungsverfahren und Kompetenz in Bescheidtechnik (8 UE)

Referentin: Ina Bürkel, Prof. Dr. Andreas Scheulen
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
22/0802
Hinweis zur Veranstaltung: Dieses Seminar wird in der hybriden Form angeboten, d.h. Sie können sowohl an der Präsenzveranstaltung in Nürnberg, Kleestraße 21-23 (soweit zu diesem Zeitpunkt erlaubt) teilnehmen, als auch online. Bitte vermerken Sie im Anmerkungsfeld zur Anmeldung "Online" oder "Präsenz". Die Präsenzteilnahme wird nur angeboten, wenn sich mindestens 5 Personen bei ansonsten ausreichender Belegung für die Präsenzteilnahme entscheiden.

Dieses Seminar "Tätigkeit als Stammbehörde, Registrierungsverfahren und Kompetenz in Bescheidtechnik" ist Teil des im Aufbau begriffenen Kurses "Basiswissen Betreuungsbehörden".

Zielgruppe: Fachkräfte aus Betreuungsbehörden

Beschreibung:
Ab 01.01.2023 wird die Betreuungsbehörde zur Stammbehörde. Mit dieser Tätigkeit kommen zahlreiche neue Aufgaben auf die Betreuungsbehörde zu, zudem werden zahlreiche neue Prozesse im Arbeitsablauf von Betreuungsbehörden erforderlich.

Durch das Betreuungsorganisationsgesetz wird ein formales Registrierungsverfahren für berufliche Betreuer eingeführt, das bei der Betreuungsbehörde als Stammbehörde angesiedelt ist. In diesem Verfahren müssen die persönlichen und fachlichen Mindesteignungsvoraussetzungen nachgewiesen werden (§§ 23 ff. BtOG). Damit wird ein bundeseinheitliches Verfahren für den Berufszugang mit Rechtschutzmöglichkeit geschaffen. Die Betreuungsbehörde der Stadt oder des Landkreises, in welcher der Berufsbetreuer seinen Wohn- bzw. Arbeitssitz hat, ist Stammbehörde und hat dieses Verfahren durchzuführen. Um als Berufsbetreuer registriert zu werden, sind umfangreiche Nachweise und ggf. auch der Sachkundenachweis bei der Betreuungsbehörde vorzulegen, die durch die Behörde geprüft werden müssen.

Schließlich wird ein rechtsmittelfähiger Bescheid wird erlassen. Hierzu ist es unerlässliches Fachwissen zum Thema Bescheidtechnik in das Aufgabenspektrum von Betreuungsbehörden sicher zu implementieren. Das Seminar bietet zu diesem Thema die wesentlichen Informationen und gibt Hinweise zur praktischen Umsetzung im Alltag der Betreuungsbehörde.

Am Vormittag des Seminars wird es um die Tätigkeit als Stammbehörde, das Registrierungsverfahren und die Aufgaben der Betreuungsbehörde in diesem Zusammenhang gehen. Referentinnen: Ina Bürkel und Bettina Wurzel

Am Nachmittag des Seminars wird Grundwissen zum Verwaltungsverfahren und Bescheidtechnik vermittelt.
Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen

• Das Verwaltungsverfahren
• Der Verwaltungsakt, Erlass, Bekanntgabe
• Die tatsächliche Bescheiderstellung
• Rechtsbehelfsbelehrung
• Aufhebung, Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
• Das Widerspruchsverfahren
• Das Klageverfahren


Referent*innen:

Ina Bürkel, LL.M., Dipl.-Sozialpädagogin
Leiterin der Betreuungsbehörde der Stadt Nürnberg
Fachreferentin und - autorin

Prof. Dr. Andreas Scheulen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Diplom-Verwaltungswirt, Dozent an der Evangelischen Hochschule Nürnberg

Technik:
Der Online-Zugang findet über Zoom statt

Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: https://www.fbbweb.de/datenschutz.htm
ONLINE und Kleestraße 21-23, 90461 Nürnberg
155,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

Berufseinsteigergebühr: 130,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger erhalten auf alle im Einstiegsjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr.

02.08.2022 09:00 - 16:30

Prof. Dr. Andreas Scheulen

Ina Bürkel

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