online| Die Betreuungsrechtsreform - was ändert sich für Betreuungsbehörden (8 UE)

Referent: Prof. Dr. Andreas Scheulen
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
22/1027
Zielgruppe:
Fachkräfte in Betreuungsbehörden

Beschreibung
Dieses Seminar adressiert diejenigen, die spät im Jahr - quasi "auf den letzten Drücker" - einen Überblick über die anstehenden Änderungen des Betreuungsrechts und speziell für Betreuungsbehörden erhalten wollen.

Zielgruppe
Fachkräfte bei Betreuungsbehörden
Ziele und Inhalte

Zum 1. Januar 2023 wird das neue Betreuungsrecht in Kraft treten. Mit dieser umfassenden Reform ergeben sich vielfache Änderungen für Betreuungsbehörden und Betreuerinnen und Betreuer. Mit ihr gehen eine Vielzahl von Gesetzesänderungen einher, so werden das materielle Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), das Verfahrensrecht (FamFG) und das Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG) maßgeblich geändert. Das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) wird durch das neue Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt, das sich nicht nur mit den Aufgaben der Betreuungsbehörden, sondern nunmehr auch mit Betreuungsvereinen und Betreuern befasst. Es wird ein neues Registrierungsverfahren eingeführt.
In diesem Seminar sollen die wesentlichen Änderungen des neuen Betreuungsrechts für Mitarbeiter von Betreuungsbehörden und Betreuer und Betreuerinnen verständlich dargelegt und ihre Auswirkungen auf die Praxis behandelt werden. Dabei werden insbesondere die materiell- und verfahrensrechtlichen Änderungen sowie das neue Betreuungsorganisationsgesetz vorgestellt und diskutiert. Behandelt werden auch das Registrierungsverfahren und das dazu gehörende Verwaltungsverfahren.

Wesentliche Inhalte:
- Die Registrierung von Betreuern nach dem BtOG, Verfahren, Voraussetzungen, Durchführung, Erlass von Verwaltungsakten
- Die erweiterte Unterstützung von Betreuten
- Die Gerichtshilfe nach dem BtOG
- Anerkennung und Aufgaben der Betreuungsvereine
- Abschluss einer Vereinbarung zur Beratung und Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer
- Wesentliche Änderungen im materiellen Betreuungsrecht und FamFG


Referent:
Prof. Dr. Andreas Scheulen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Diplom-Verwaltungswirt, Dozent an der Evangelischen Hochschule Nürnberg

Das Seminar findet online per Zoom statt.


Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: https://www.fbbweb.de/datenschutz.htm
ONLINE
155,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 135,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

Berufseinsteigergebühr: 130,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Berufseinsteiger (Betreuungsrecht/ Vormundschaft) erhalten auf alle im Einstiegsjahr gebuchten Seminare die Einsteigergebühr.

27.10.2022 09:00 - 16:30

Prof. Dr. Andreas Scheulen

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