Rechtsfragen der Beratung zu Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und öffentliche Beglaubigung als Urkundsperson in der Betreuungsbehörde

online | 6 Std. (8 UE) | gehört zu Basiswissen für Betreuungsbehörden
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
23/0228
Hinweise zur Veranstaltung: Dieses Seminar wurde ursprünglich in der hybriden Form ausgeschrieben, d.h. sowohl die Präsenz als auch die Onlinteilnahme war möglich. Da sich aber kaum Interessenten für die Präsenzteilnahme angemeldet haben, findet das Seminar nun rein online statt. Der Online-Seminarzugang online erfolgt über Zoom.

Zielgruppe:
- Das Seminar richtet sich an Fachkräfte in Betreuungsbehörden, die mit der Beratung zu und Beglaubigung von Vorsorgevollmachten befasst sind oder in diesem Bereich künftig eingesetzt werden sollen.
- Der Vormittag, der sich zunächst mit den Beratungsinhalten und -aufgaben zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung beschäftigt, wird auch Mitarbeiter*innen aus Betreuungsvereinen zugänglich sein und kann von diesen separat gebucht werden.

Zielsetzung:
- Die Teilnehmenden lernen das notwendige Fachwissen und den Beratungsumfang für die Information und Beratung zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung (Vormittag).
- Die Teilnehmernehmenden lernen das erforderliche Fachwissen um als Urkundsperson in der Betreuungsbehörde tätig sein zu können. Die relevanten Vorschriften des BtOG, BGB und des BeurkG werden erarbeitet (Nachmittag).

Inhaltliche Seminarbeschreibung:

Dieses Seminar ist in zwei Teile gegliedert.

1. Teil (Vormittag): Rechtsfragen der Beratung zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine sollen zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beraten und informieren. Im Seminar werden die gesetzlichen Grundlagen zu Vollmachten und Betreuungsverfügungen vorgestellt. Dabei werden vor allem die typischen Beratungsfragen zur Wirksamkeit und dem Widerruf von Vorsorgevollmachten erörtert. Weiterhin werden Fragen und Fallbeispiele aus der Praxis besprochen und es besteht die Möglichkeit zum Austausch aktueller Praxisfragen.

Arbeitsschwerpunkte:
- Vollmachten und der Grundsatz der Nachrangigkeit der Betreuung
- Rechtsgrundlagen der Aufgaben der Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine
- Musterformulare
- Vollmachten und RDG
- Allgemeine Grundlagen des neuen Ehegartenvertretungsrechts
- Rechtsgrundlagen zu Vollmachten und zum Auftragsverhältnis
- Typische Beratungsfragen: Wirksamkeit und Widerruf der Vollmacht, Haftung des Bevollmächtigten, Aufwendungsersatz und Vergütung für Bevollmächtigte, Formerfordernisse für Vollmachten
- Neuregelungen zum Widerruf von Vorsorgevollmachten durch Betreuer ab dem 1.1.2023
- Regelungen des Auftragsverhältnisses
- Haftungsfragen der Beratung
- Aktuelle Praxisfragen und Rechtsprechung

2. Teil (Nachmittag): Die öffentliche Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen als Urkundsperson in der Betreuungsbehörde

Die Urkundsperson der Betreuungsbehörde ist befugt, Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen, § 7 BtOG. Zu diesem Zweck hat die Betreuungsbehörde geeignete Mitarbeiter zu ermächtigen. Die Urkundspersonen benötigen für diese Aufgabe ein fundiertes Fachwissen. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und werden am Nachmittag dieses Seminars vermittelt. Neben einem Referat zu den wichtigsten Grundlagen können praktische Fälle der Teilnehmer besprochen und Lösungen erarbeitet werden.

Arbeitsschwerpunkte:
- Bestellung und Belehrung der Urkundsperson
- Anwendungsbereich der Beglaubigungskompetenz nach § 7 Abs. 1 BtOG
- Beschränkter Anwendungsbereich bei Vollmachten über den Tod hinaus
- Zur Grundbuchtauglichkeit der Beglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde
- Ausschlussgründe für die Beglaubigung
- Identitätsprüfung bei der Beglaubigung
- Gebührenerhebung
- Fehler und Haftung bei der Beglaubigung


Didaktik/Methodik:
Die wichtigsten Grundlagen werden durch Vortrag mit Beispielen erörtert. Die Teilnehmer werden umfassend einbezogen, ihre Fragen und Fälle werden behandelt.

Referent:
Guy Walther
Stellvertr. Datenschutzbeauftragter der Stadt Frankfurt am Main/ Fachbuchautor

Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: https://www.fbbweb.de/datenschutz.htm
ONLINE
160,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 144,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

28.02.2023 09:00 - 16:30

Guy Walther

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