Betreuungsführung - UN-BRK, Unterstützte Entscheidungsfindung, freier Wille und erhebliche Gefährdung

online |3 x 3 Std.
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
23/0327a
* Zielgruppe:
rechtliche Betreuer:innen, Fachkräfte aus Betreuungsbehörden, Verfahrenspfleger:innen, Fachkräfte aus anderen Sozialen Diensten. Die Kompetenzzielausrichtung ist aber ausdrücklich auf rechtliche Betreuer:innen adressiert.

Eine entscheidende Intention der Reform des Betreuungsrechts 2023 war die Anpassung des deutschen Betreuungsrechts an die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese fordert insbesondere in Artikel 12, dass Menschen mit Behinderung „das Recht haben überall als Rechtssubjekt anerkannt zu werden“ und „in allen Lebensbereichen gleichberechtigt mit Anderen Rechts- und Handlungsfähigkeit genießen.“ Dabei sollen rechtliche Betreuer:innen die betreuten Personen unterstützen.

In diesem Seminar vermitteln wir, woran Betreuer:innen ihre Rolle und ihr Handeln orientieren müssen. §1821 BGB beschreibt zentral die Aufgabe rechtlicher Betreuer:innen, nämlich die Orientierung an den Wünschen betreuter Personen und der Vorrang der Unterstützung vor der Stellvertretung. Selbstverständlich spielt auch die Orientierung an den Grundrechten eine wesentliche Rolle. Im Spannungsfeld zwischen Vorrang der Selbstbestimmung betreuter Personen einerseits und Schutzauftrag bei erheblicher Gefährdung andererseits sprechen wir über Wunscherhebung und -befolgung, den freien Willen, und die Grenzen der Wunschbefolgungspflicht bei erhebliche Gefährdung oder Unzumutbarkeit.

In diesem Seminar wird nach einem geschichtlichen Rückblick zunächst die "Neu"ausrichtung der Rolle und Aufgaben von rechtlichen Betreuer:innen beleuchtet. Das objektive "Wohl" entfällt, zentral sind die Wünsche der betreuten Person. Die Unterstützung bei der Entscheidungsfindung hat Vorrang vor der Stellvertretung.

Im Anschluss werden Wille, Wünsche, Präferenzen anhand der rechtlichen Begriffe freier Wille, natürlicher Wille, mutmaßlicher Wille genauer unter die Luper genommen. Schließlich werden die Grenzen der Wunschbefolgung, erhebliche Gefährdung, Zumutbarkeit aber auch Interessenkonflikte erörtert.

* Methodik/Didaktik:
Vortrag, Präsentationen, Diskussion und Reflektion

* Referenten:
Prof. Dr. Andreas Scheulen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Diplom-Verwaltungswirt, Prof. an der Evang. Hochschule Nürnberg

Das Seminar findet online per Zoom statt.

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ONLINE per ZOOM
239,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 215,10 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Die ermäßigte Teilnahmegebühr erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

27.03.2023 16:00 - 19:30

28.03.2023 16:00 - 19:30

29.03.2023 16:00 - 19:30

Prof. Dr. Andreas Scheulen

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