Grundkurs Sozialrecht - Teil 2: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft (SGB II und XII)

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  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
23/0628
* Zielgruppe
Rechtliche Betreuer:innen, Fachkräfte aus Betreungsbehörden und anderen anderen Sozialen Diensten.


* Beschreibung:

Teil 2: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft (SGB II und XII)

Im zweiten Teil unseres Sachkundemoduls 8 lernen die Teilnehmenden zwei wesentliche Leistungsbereiche des Sozialgesetzbuches kennen, die in der Betreuungsarbeit eine große Rolle spielen. Das Bürgergeld, früher Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), das als ALG 2. oder Hartz IV bekannt ist und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Bei der großen Gruppe der erwerbsgeminderten Menschen, für die eine Betreuung bestellt ist, spielt das SGB XII eine entscheidende Rolle. Betreuer:innen haben in ihrer Arbeit nahezu tagtäglich mit beiden Leistungsbereichen zu tun.

Viele betreute Menschen stehen im Laufe der Betreuung aber auch an der Grenze oder im Übergang zur Erwerbsminderung, bzw. die Erwerbsfähigkeit steht immer wieder in Frage. Daher bewegen sich Betreuer:innen mit den betreuten Personen auch oft im Spannungsfeld oder Wechsel zwischen SGB II und SGB XII und müssen ggf. den Übergang gestalten.

Mit schrittweiser Einführung des Bundesteilhabegesetzes sind jedoch früher enthaltene Regelungen zur Eingliederungshilfe nun im SGB IX (Teil 2) geregelt und weitergeführt worden, welches für diese Personengruppe daher an weiterer Bedeutung gewonnen hat. Die Schnittstelle zum SGB IX wird in diesem Teil nur angerissen, da das SGB IX in Modul 9 des Sachkundelehrgangs ausführlicher behandelt wird.

Arbeitsschwerpunkte:
SGB II
- Anspruchsvoraussetzungen
- Leistungen der Eingliederung in Arbeit (Eingliederungsvereinbarung, Fördern und Fordern)
- Sicherung des Lebensunterhalts
- Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe (Regel- und Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft)
- Bildung und Teilhabe
- Einsatz von Einkommen und Vermögen
- Sanktionen

SGB XII – Sozialhilfe
- Anspruchsvoraussetzungen
- Leistungsarten (Regel- und Mehrbedarf, Bildung und Teilhabe, Unterkunft und Heizung, Hilfe zur Pflege, Altenhilfe)
- Einsatz von Einkommen und Vermögen


* Methodik/Didaktik:
Vortrag, Präsentationen, Diskussion, Fallarbeit

* Referenten:
Prof. Dr. Andreas Scheulen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Diplom-Verwaltungswirt, Prof. an der Evang. Hochschule Nürnberg

Dieses Seminar findet rein online über die Plattform Zoom statt.

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ONLINE per ZOOM
239,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 215,10 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Die ermäßigte Teilnahmegebühr erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

28.06.2023 09:00 - 12:30

29.06.2023 09:00 - 12:30

30.06.2023 09:00 - 12:30

Prof. Dr. Andreas Scheulen

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