Grundkurs: Grundkenntnisse des Sozialrechts

online | 8 x 3 Std.
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
23/0622a
* Zielgruppe:
Rechtliche Betreuer:innen, Fachkräfte aus Betreuungsbehörden, Sozialdiensten und anderen Sozialen Diensten.

* Beschreibung:

Der Kurs "Grundkenntnisse des Sozialrechts" besteht aus vier auch einzeln buchbaren Teilen. In der Gesamtbuchung dieses Kurses sind die vier Teile enthalten.

# Teil 1: Einführung in das Sozialrecht – Zielsetzung, Aufgaben, Struktur und Verfahren (SGB I und X)
Volker Albrecht |2 x 3 Std.

Im ersten Teil unseres Kurses werden zunächst die Grundgedanken des Sozialgesetzbuches und die allgemeinen Vorschriften des Sozialgesetzbuches im SGB I dargestellt, insbesondere das Antragsverfahren. Es wird dann das Verwaltungsverfahren einschließlich des Widerspruchs- und Klageverfahrens erörtert (SGB X), damit die Teilnehmenden verstehen im Verwaltungsverfahren zu handeln.
Dabei werden auch praktische Fragen der geltenden Fristen, der Rechtsdurchsetzung, das gerichtliche Verfahren und die Prozesskostenhilfe besprochen. Die Teilnehmenden lernen, welchen hohen Anspruch das Sozialgesetzbuch an sich selbst stellt, die Ermöglichung eines menschenwürdigen Daseins.

Weitere Informationen und ggf. Einzelbuchung Teil 1 unter: https://fbb.javis.de/onlineregistration/624


# Teil 2: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten der Unterkunft (SGB II und XII)
Prof. Dr. Andreas Scheulen | 3 x 3 Std.

Im zweiten Teil unseres Kurses lernen die Teilnehmenden zwei wesentliche Leistungsbereiche des Sozialgesetzbuches kennen, die in der Betreuungsarbeit eine große Rolle spielen. Das Bürgergeld, früher Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), das als ALG 2. oder Hartz IV bekannt ist und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII). Betreuer:innen haben in ihrer Arbeit nahezu tagtäglich mit beiden Leistungsbereichen zu tun. Viele betreute Menschen stehen im Laufe der Betreuung aber auch an der Grenze oder im Übergang zur Erwerbsminderung, bzw. die Erwerbsfähigkeit steht immer wieder in Frage. Daher bewegen sich Betreuer:innen mit den betreuten Personen auch oft im Spannungsfeld oder Wechsel zwischen SGB II und SGB XII und müssen ggf. den Übergang gestalten.
Mit schrittweiser Einführung des Bundesteilhabegesetzes sind jedoch früher enthaltene Regelungen zur Eingliederungshilfe nun im SGB IX (Teil 2) geregelt und weitergeführt worden, welches für diese Personengruppe daher an weiterer Bedeutung gewonnen hat. Die Schnittstelle zum SGB IX wird in diesem Teil nur angerissen, da das SGB IX in Modul 9 des Sachkundelehrgangs ausführlicher behandelt wird.

Weitere Informationen und ggf. Einzelbuchung Teil 2 unter: https://fbb.javis.de/onlineregistration/625


# Teil 3: Kranken- Pflegeversicherung und Rente - Leistungsansprüche nach dem SGB V, VI und XI
Volker Albrecht | 2 x 3 Std.

Im dritten Teil unseres Kurses erhalten die Teilnehmenden einen Überblick der sozialrechtlichen Grundlagen des Kranken- und Pflegeversicherungsschutzes und einen Einblick in die Regelungen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Es liegt auf der Hand, dass der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz zur unverzichtbaren „Grundausstattung“ in der Grundversorgung jedes Menschen in Deutschland gehört. Es gibt in der Praxis die verschiedensten Konstellationen bei betreuten Menschen, bis hin zum nicht vorhandenen Versicherungsschutz.
Betreuer:innen müssen häufig die ambulante Versorgung betreuter Menschen oder den Übergang in die stationäre Pflege organisieren. Sie kommen in vielfältiger Weise in Berührung mit Begutachtungsverfahren für die Pflegegrade und den Leistungen der ambulanten und stationären Pflege.
Auch die Rentenversicherung spielt einerseits als Einnahme im Alter oder bei Erwerbsminderung eine regelmäßige Rolle oder die Erwerbsminderung wird geprüft und eine entsprechende Rente beantragt.

Weitere Informationen und ggf. Einzelbuchung Teil 3 unter: https://fbb.javis.de/onlineregistration/626

# Teil 4 : Weitere Leistungen und Nebenbereiche des SGB im Überblick
Volker Albrecht | 2 x 3 Std.

Neben den relevanten Regelungen des SGB VIII, dessen Leistungen auch für junge Volljährige gelten und dementsprechend bei jungen Betreuten berücksichtigt werden müssen, werden in diesem Teil verschiedene Gesetze behandelt, die in §68 SGB I benannt werden. Es sind Gesetze, die (noch) nicht in den Büchern des SGB eingeordnet sind aber als dessen Besondere Teile gelten. Sie erhalten Einblick in einige Regelungen dieser Gesetze, die für Betreuer:innen relevant sind oder werden können. Es handelt sich dabei jeweils um einen kurzen Überblick der sozialrechtliche Anspruchsgrundlagen:

- SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe - Ansprüche für junge Volljährige bis zum 21. Lebensjahr
- WoGG – Wohngeldgesetz
- BKGG – Bundeskindergeldgesetz, hier Kindergeld und Kinderzuschlag
- Sonstige Sozialgesetze im Kurzüberblick

Weitere Informationen und ggf. Einzelbuchung Teil 4 unter: https://fbb.javis.de/onlineregistration/627

* Methodik/Didaktik:
Vortrag, Präsentationen, Übungen, Fallarbeit, Diskussion und Reflektion

* Referenten:
Volker Albrecht, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Sozialrecht und Strafrecht

Prof. Dr. Andreas Scheulen
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Diplom-Verwaltungswirt, Prof. an der Evang. Hochschule Nürnberg

Die Teile dieses Kurses finden rein online über die Plattform Zoom statt.

Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: https://www.fbbweb.de/datenschutz.htm
ONLINE per ZOOM
600,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

ermäßigte Gebühr 10%: 540,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Die um 10 % ermäßigte Teilnahmegebühr erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

22.06.2023 09:00 - 12:30

23.06.2023 09:00 - 12:30

28.06.2023 09:00 - 12:30

29.06.2023 09:00 - 12:30

30.06.2023 09:00 - 12:30

03.07.2023 09:00 - 12:30

04.07.2023 09:00 - 12:30

05.07.2023 09:00 - 12:30

Prof. Dr. Andreas Scheulen

Volker Albrecht

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