Ehegattenvertretungsrecht - Anwendung und Probleme in der Praxis

online | 2 Std.
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
23/1107
Zielgruppe: Mitarbeiter/innen von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen

Beschreibung:

Mit dem Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird es mit § 1358 BGB zum 1.1.2023 ein eingeschränktes Ehegattenvertretungsrecht für die Gesundheitssorge geben. Die Betreuungsbehörden und die Betreuungsvereine haben im Rahmen der Vorsorgeberatung auch auf das neue Ehegattenvertretungsrecht hinzuweisen. Sie haben allerdings keine Verpflichtung, vertretende Ehegatten zu beraten und zu unterstützen. Die Voraussetzungen für den Eintritt des neuen Ehegattenvertretungsrechts sind komplex und von vielfachen Bedingungen abhängig.

In dem Online-Seminar werden die grundlegenden Voraussetzungen und der Umfang des Ehegattenvertretungsrechts vorgestellt und die notwendigen Prüfschritte sowie die gesetzlichen Ausschlussgründe erläutert. Daneben werden Anwendungsprobleme der Praxis erörtert sowie Checklisten und verschiedene Mustervorlagen zum Ehegattenvertretungsrecht vorgestellt.

Themenschwerpunkte:
- Umfang und Voraussetzungen des Ehegattenvertretungsrechts
- Ausschluss des Ehegattenvertretungsrechts
- Praxisprobleme und Kritik
- Checklisten und Mustervorlagen
- Austausch über Praxisfragen zum neuen Recht


Referent: Guy Walther
Fachbuchautor, Frankfurt am Main

Der Online-Zugang zur Seminarteilnahme erfolgt über Zoom.

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ONLINE per ZOOM
55,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 49,50 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

07.11.2023 13:00 - 15:00

Guy Walther

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