Die Patientenverfügung - Grundwissen für die Beratungsarbeit

online | 3 Std. / 4 UE
  • 1 Seminar
  • 2 Teilnehmerdaten
  • 3 Übersicht
25/0325
Zielgruppe:
vorrangig Fachkräfte aus Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörden, aber auch interessierte Betreuer:innen oder Fachkräfte aus anderen sozialen Diensten.

Beschreibung:
Laut §15, Abs.1, Nr.1 BTOG haben anerkannte Betreuungsvereine die Aufgabe „planmäßig über […] Patientenverfügungen zu informieren“ und Betreuungsbehörden haben nach §6 BTOG die Aufgabe die Aufklärung und Beratung über […] Patientenverfügungen zu fördern. Betreuungsvereine und Betreuungsbehörden haben außerdem die Aufgabe ehrenamtliche Betreuer:innen und Bevollmächtigte bei Bedarf in Ihrer Aufgabenwahrnehmung zu unterstützen. Dabei kann es wiederum im Bereich der Personenangelegenheiten um medizinische Entscheidungen und Fragen zum Umgang mit einer Patientenverfügung gehen. Das Thema Patientenverfügung spielt daher in der Beratungspraxis sowohl für Betreuungsvereine als auch für Betreuungsbehörden eine wichtige Rolle.

Dieses kompakte Seminar vermittelt wesentliches Grundwissen zur Patientenverfügung. Die Patientenverfügung wird rechtlich eingeordnet, die Teilnehmenden lernen, was in einer Patientenverfügung geregelt werden kann und wo die Grenzen der erlaubten Behandlungsbegrenzung oder -beendigung verlaufen. Außerdem lernen sie typische praktische Grenzen und Schwierigkeiten der Patientenverfügung, sowohl bei der Formulierung, Erstellung als auch bei der Umsetzung durch Angehörige oder bei Fragen der Anwendbarkeit und Anerkennung kennen.

Im Seminar werden exemplarisch Formularbeispiele zur Patientenverfügung vorgestellt. Außerdem lernen Sie mit der gesetzlich geregelten gesundheitlich Versorgungsplanung (§ 132g Abs. 1 SGB V) und dem Ansatz des „Advance Care Planning“ (ACP) eine vertiefte Form der Patientenverfügung kennen, im Idealfall eingebunden in einem intensiven Gesprächsprozess. Auf Beratungsmöglichkeiten bei Hospizvereinen und Palliativdiensten wird ebenfalls eingegangen.

Arbeitsschwerpunkte:
- Aufgaben von Betreuungsvereinen und Betreuungsbehörde in den §§ 5,6 und 15 BTOG
- Die Patientenverfügung und der mutmaßliche Wille in §1827-§1829 BGB
- Grundlagen der medizinischen Behandlung, Aufklärung und Einwilligung (insbesondere §§ 630d und e)
- Um welche medizinischen Entscheidungen/Behandlungswünsche geht es häufig? Die „vier klassischen Situationen“, die in vielen Formularen wortgleich vorkommen.
- Was kann in einer Patientenverfügung geregelt werden, bzw. was ist bei Behandlungsbegrenzung und –abbruch rechtlich zulässig?
- Formularbeispiele zur Patientenverfügung und wie sie zu lesen sind?
- Praktische Fragen und Probleme rund um die Patientenverfügung (Beratungshinweise)
- Gesundheitliche Versorgungsplanung (§ 132g Abs. 1 SGB V), ACP
- Beratungs- und Unterstützungsangebote von Hospizvereinen, Palliativdiensten oder auch der Ethikberatung in Kliniken


Methodik/Didaktik:
Vortrag, Präsentation, Diskussion

Referent:innen:
Judith Berthold
Pädagogin M.A., Trainerin für Ethikberatung (AEM), Trainerin „Behandlung im Voraus planen (ACP Deutschland)

Prof. Dr. med. Dipl. Psych. Frank Erbguth (FEAN)
ehemaliger ärztlicher Leiter der Universitätsklinik für Neurologie
Präsident der Deutschen Hirnstiftung

Olaf Kahnt
Dipl. Sozialpäd. (FH), Leiter von FBB

DAs Seminar findet online über Zoom statt.

Lesen Sie bitte unsere Hinweise zum Datenschutz: https://www.fbbweb.de/datenschutz.htm
ONLINE per ZOOM
79,00 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.

Ermäßigte Gebühr: 71,10 EUR inkl. 0,00 EUR (0,0%) MwSt.
Ermäßigte Teilnahmegebühren bei Seminaren erhalten treue Kunden (Voraussetzungen siehe unter https://www.fbbweb.de/konditionen.htm), Mitarbeitende von Betreuungsbehörden und anderen kommunalen Dienststellen (z.B. Jugendamt), Mitglieder des Betreuungsgerichtstag e.V., des BVfB e.V., des BdB e.V., des B-UMF e.V.

25.03.2025 09:00 - 12:30

Olaf Kahnt

Judith Berthold

Prof. Dr. Frank Erbguth

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